Brand (BMA)


Brandmeldeanlagen werden leider in der Regel nicht freiwillig zur eigenen Absicherung in ein Objekt eingebracht, sondern sind oftmals Forderungen der zuständigen Feuerwehr nach einer Brandschau, der Sachversicherung oder sie sind schon Auflage aus der Baugenehmigung.


 

In erster Linie dienen BMA dem primären Schutz von Menschenleben und eventuellen Sachwerten, sowohl direkt mit dem zu überwachenden Risiko zusammenhängend, als auch in dessen Nachbarschaft.

 

Daneben macht es auch Sinn, mal einen Gedanken daran zu verschwenden, dass eine BMA auch die persönliche Existenz oder die eines Unternehmens sichern kann. Denken Sie nur einmal darüber nach, einige Tage oder sogar Wochen keine Rechnungen mehr schreiben zu können, weil die EDV aufgrund eines Schwelbrandes verrußt und damit unbrauchbar geworden ist.

 

Die möglichen Szenarien sind endlos ...

 

Brandmeldeanlagen errichten wir gemäß den einschlägigen Normen, wie DIN, VDE, VdS, LAR und anderen bauseitigen Forderungen in jeder gewünschten Größenordnung, egal ob für kleine oder große Gewerbe oder Industrie.

 

Diese betreiben wir als Stand-alone-Lösungen, im Netzwerkverbund, Gebäude übergreifend oder wie die Anforderungen im einzelnen auch sind.